Gewährleistung

Rechte des Käufers bei Mängeln, § 437 BGB

Wenn die Kaufsache mangelhaft ist, kann der Käufer, wenn die Voraussetzung der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht anderes bestimmt ist,

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadenersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.


Haus oder Eigentumswohnung

1. Sie haben ein Haus gekauft und stellen jetzt fest, dass die Schallisolierung nicht dem Stand der Technik entspricht?

2. Sie haben ein Haus gekauft und müssen nach 8 Monaten feststellen, dass die Hauswände feucht sind?

3. Ihr Nachbar hat das Regenwasser auf ihr Gebäude abgeleitet, weshalb Ihr Kellerraum nunmehr feucht ist?

Wir machen Ihre Gewährleistungsrechte, bzw. Schadenersatzrechte geltend und setzen - je nach Rechtslage - Ihre Ansprüche auf Preisminderung, Rückabwicklung oder Schadenersatz durch.



1. Sie haben eine Eigentumswohnung mit einem Stellplatz erworben und ein Miteigentümer macht Ihnen nunmehr Ihren Stellplatz streitig?

2. Sie haben eine 120 qm Eigentumswohnung erworben und haben beim Nachmessen festgestellt, dass diese nur 108 qm Wohnfläche aufweist?

In allen Gewährleistungsfällen rund um Ihre Immobilie helfen wir kompetent und zuverlässig.


Fahrzeug

1. Sie haben einen unfallfreien Pkw erworben und bei der 1. Inspektion durch die Markenwerkstatt hat man Ihnen mitgeteilt, dass Ihr Fahrzeug erhebliche
Vorschäden hat?

2. Sie haben einen Pkw mit 50.000 km erworben und müssen bei einer Nachkontrolle feststellen, dass dieser bereits eine Laufleistung von 150.000 km hat?

In allen Fällen helfen wir kompetent und zuverlässig. Wir setzen Ihre Gewährleistungsrechte durch. Preisminderung oder Rückabwicklung - je nach Sachverhalt und Rechtslage.



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