Baurecht

Sie haben eine Immobilie.
Ich helfe Ihnen rund um Ihre Immobilie und zwar im
* Baurecht
* Kaufrecht
* Mietrecht
* Nachbarrecht
* Pachtrecht
* Wohnungseigentumsrecht


Für
- Architekten
- Bauherren
- Bauträger
- Handswerksbetriebe

Sie sind Bauträger oder Architekt und kommen bei Ihrer Tätigkeit häufiger mit unseriösen oder schlampigen Handwerkern in Berührung? Oder betreiben Sie einen mittelständischen oder kleinen Handwerksbetrieb und sehen sich immer häufiger unberechtigten Abzügen Ihrer Auftraggeber gegenüber? Vielleicht wünschen Sie auch einfach nur die Überprüfung Ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen anhand der aktuellen Rechtsprechung? Oder Sie sind Bauherr und fühlen sich durch die Vorgaben des Gesetzgebers überfordert?


Für
- Käufer
- Eigentümer
- Vermieter
- Erben
- Mieter
- Architekten
- Bauträger

Käufern bin ich bei der Prüfung Ihrer Kaufverträge und Darlehensverträge behilfe.
Eigentümern helfe ich Ihren Immobilienbestand auf Dauer zu sichern und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Vermieter bin ich bei der Durchsetzung Ihrer Mietzinsansprüche und Prüfung Ihrer Mietverträge behilflich.
Mieter helfe ich unberechtigte Kündigungen des Mietverhältnisses abzuwehr.

Vermieter:

Sie sind Vermieter von Gewerbeflächen und benötigen dringend einen Spezialisten, der die von Ihnen verwendeten Mietverträge überprüft? Oder Sie sind als Vermieter eines Mehrfamilienhauses mal wieder einem Mietnomaden aufgesessen und wollen nunmehr wissen, ob die von Ihnen ausgesprochene Kündigung wirksam ist? Ihre Mieter machen eine Mietminderung geltend, weil im Nachbarhaus mal wieder eine Riesenparty gefeiert wurde?

Mieter:

Sie sind Mieter einer Wohnung und benötigen dringend kompetenten Rat und fachliche Vertretung, weil Ihr Vermieter den Mietvertrag gekündigt hat oder die Mietwohnung Mängel aufweist, wie z.B. undichte Fenster, Schimmelbildung, defekte Heizung, usw.


Rechtsschutzversicherungen für Vermieter

Sie sind Eigentümer einer vermieteten Wohnung oder eines Wohngebäudes und wollen sich gegen die Prozessrisiken wegen möglichen Streitigkeiten mit Ihren Mietern versichern?

Die Rechtsschutzversicherer berechnen das versicherte Risiko nach dem jährlichen Mieteinnahmen. Als Entscheidungshilfe geben ich Ihnen nachfolgend die üblichen Prämiensätze bekannt:

1. ohne Selbstbeteiligung 7% Prozent der Mieteinnahmen
2. mit 150,00 € Selbstbeteiligung 5% Prozent der Mieteinnahmen
3. mit 300,00 € Selbstbeteiligung 4% Prozent der Mieteinnahmen.

Beispiel:
Für die von Ihnen vermietete Wohnung erhalten Sie monatlich 500,00 € Mieteinnahmen. Die jährlichen Mieteinnahmen betragen somit 6.000,00 €. Wenn Sie sich nun für eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung entscheiden, beträgt die jährliche Versicherungsprämie 7% aus 6.000,00 € = 420,00 €.


Meine Leistung

Rechtsanwalt Schiebel ist in diesem Tätigkeitsschwerpunkt

Rund um Ihre Immobilie für Sie tätig.

Vom Kauf über den Bestand bis zum Verkauf, bzw. Rückabwicklung bin ich Ihnen behilflich Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.

* Prüfung Ihres Immobilien-Kaufvertrages
* Abwehr nachbarrechtlicher Störungen
* Durchführung von Räumungsklagen
* Abwehr unberechtigter Mieterhöhung, usw.

Weitere Experten für Baurecht finden Sie auch bei HOAI.DE




Informationen

Nachbarrechtliche Einwendungen sind innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Angrenzerbenachrichtigung zu erheben.
Deshalb unverzüglich eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, wenn die Stadt/Gemeinde Sie vom Bauvorhaben Ihres Nachbarn unterrichtet.


Entscheidungen zum Bau- Miet- und Pachtrecht

Rechtsgrundlage Leitsatz Entscheidung Empfehlung Urteil und Fundstelle
Mietrecht Hälftige Anrechnung von Dachterassenflächen Die Ermittlung der Wohnungsfläche richtet sich - wenn die Parteien nichts anderes vereinbart haben oder eine andere Berechnungsweise ortsüblich ist, nach den für preisgebunden Wohnraum maßgeblichen Bestimmungen. Nach den Flächenermittlungen der II. BerechnungsVO können Grundflächen von Balkonen, Loggien, Dachgärten und gedeckten Freisitzen bis zur Hälfte angerechnet werden. NJW 2295,2009; BGH Urt. v. 22.4.2009 - VIII-ZR86/08
Pachtrecht Abrechnungsausschlussfrist für Nebenkosten auch bei Gewerberaum Nach einer Entscheidung des LG Darmstadt soll die Ausschlussfrist für die Abrechnung der Nebenkosten nicht nur im Mietrecht, sondern auch im gewerblichen Pachtrecht gelten. Da der BGH bislang über diese Rechtsfrage nicht entschieden hat, ist Verpächtern bei Vermeidung von Rechtsnachteilen zu empfehlen die Ausschlußfristen für die Nebenkostenabrechnung des privaten Mietrechts zu beachten. NJW Spezial, 2009, 499; Urt. des LG Darmstadt vom 12.12.2008 - 6 S 182/08.
         
         
         
         
         
         
         

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