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Erbrecht
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General - und Vollsorgevollmacht
ich kann Ihnen nur dringend empfehlen einem Vertrauten (m/w/d) eine notarielle General- und Vorsorgevollmacht zu erteilen. Wenn Sie einmal im " Gesundheitszentrum " untergebracht worden sind, ist es oftmals leider zu spät und Krankenhäuser neigen dazu anwaltliche Vollmachten schlicht zu negieren. Daher - wenn Sie Ihren Willen bis zum Ableben durchsetzen wollen - unbedingt einem oder mehreren vertrauten Personen eine General - und Vorsorgevollmacht erteilen.
Erbe oder Pflichtteilsberechtigter
Ein enger Verwandter ist gestorben und hat Sie in seinem Testament als Erbe eingesetzt?
Sie sind sich nicht darüber im Klaren, ob Sie die Erbschaft annehmen möchten oder wer die Pflichtteilsberechtigten sind und was ihnen zusteht? Oder beabsichtigen Sie selbst, ein Testament zu errichten und wissen nicht, wie Sie Ihre Gesellschaftsanteile an den Richtigen vermachen können?
Sie wollen sicherstellen, dass Ihr Partner auch nach Ihrem Ableben gut versorgt ist?
Ich berate Sie gern.
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Meine Leistung
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Kein Rechtsgebiet, das im BGB geregelt wurde, ist so vielschichtig wie das Erbrecht. Oftmals wird der gutgemeinte letzte Wille zum Streitpunkt in der Familie. Ich bin Ihnen als erfahrener und ausgewiesener Experte im Erbrechts dabei behilflich, Ihren letzten Willen so zu gestalten, dass die von Ihnen Bedachten im Streitfall auch genau das erhalten, was Sie beabsichtigen. Ich kläre Sie über die steuerrechtlichen Konsequenzen Ihres Testamentes auf. Selbstverständlich vertrete ich auch Erben und Pflichtteilsberechtigten gerichtlich und außergerichtlich.
Weiter unten habe ich weitere Informationen für Sie zusammengestellt.
Erbe
Ich bin Ihnen behifllich Ihre erbrechtlichen Ansprüche durchzusetzen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Bitte denken Sie daran, dass Sie bis zur Auseinandersetzung eine Erbengemeinschaft bilden und diese über Jahrzehnte andauern und durch weitere Nachkommen anwachsen kann.
Pflichtteil
Der Erblasser hat Sie enterbt und die Erben weigern sich den Pflichtteil zu bezahlen. Gern bin ich Ihnen behilflich Ihren Pflichtteilsansprüch durchzusetzen.
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Informationen
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Prüfen Sie unverzüglich die Erbmasse, denn Sie können auch Nachlassverbindlichkeiten, insbesondere Steuerschulden ergeben. Ist das Nachlassvermögen negativ, sollten Sie unverzüglich die Erbschaft ausschlagen, damit sie nicht für Steuerschulden des Erblassers herangezogen werden.
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Entscheidungen
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Hier folgen in Kürze ausgewählte Entscheidungen zum Erbrecht.
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