Arbeitsrecht

Meine Leistung

Rechtsanwalt Wolfgang Schiebel vertritt im Rahmen des Arbeitsrechts die Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ich vertrete Arbeitgeber in Kündigungsschutzprozessen gegen Arbeitnehmer und berate Sie bei der geplanten personellen Neustrukturierung Ihres Betriebs. Gerne überprüfe ich auch für Sie die von Ihnen verwendeten Arbeitsverträge. Arbeitnehmer vertrete ich in Kündigungsschutzklagen zur Abwehr unberechtigter Kündigungen.

Weiter unten habe ich einige weitere Informationen für Sie zusammengestellt.

* Abwehr von Kündigungsschutzklagen
* Erhebung von Kündigungsschutzklagen
* Prüfung von Arbeitszeugnissen
* Aufhebung von Arbeitsverträgen


Informationen für Arbeitnehmer

Für eine Kündigungsschutzklage beträgt die Klagefrist nur 3 Wochen.
Deshalb nach Erhalt der Kündigung unverzüglich eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Wenn Sie diese Frist schuldhaft versäumen, können Sie auch gegen eine rechtswidrige Kündigung keine Rechtsmittel mehr ergreifen.


Entscheidungen zum Arbeitsrecht

Arbeitsrecht Leitsatz Entscheidung Empfehlung Fundstelle
Anordnung von Überstunden Auch wenn ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum unter Überschreitung der vertraglich vorgesehenen Arbeitszeit eingesetzt wird, beinhaltet dies für sich genommen noch keine einvernehmliche Vertragsänderung. Das bloße Ableisten von Mehrarbeit - auch über einen Zeitraum von 18 Jahren - führt nicht ohne weiteres zu einer einvernehmlichen Vertragsänderung. Der Arbeitnehmer hat daher keinen Anspruch auf weitere Ableistung von Mehrarbeit. Der Arbeitnehmer sollte daher eine ausdrückliche schriftliche Anordnung des Arbeitgebers oder eine Ergänzung des Arbeitsvertrages fordern. NJW Spezial, 2009, 516; BAG Urteil vom 22.4.2009 - 5 AZR 133/08
         
         
         

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