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Immobilienrecht
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Sie wollen - eine Eigentumswohnung - ein Haus - einen Bauplatz kaufen?
Dann sollten Sie - bevor Sie Ihre Unterschrift - unter den notariellen Kaufvertrag leisten, sich zwingend anwaltlich beraten lassen. Bedenken Sie: eine anwaltliche Erstberatung kostet Sie als Privatperson max. 249,90 €. Eine " fehlerhafte " Unterschrift unter einen Kaufvertrag über ein Gebäude und/oder Grundstück im 6- oder 7-stelligen Bereich kann Sie wirtschaftlich ruinieren. Zu berücksichtigen ist weiter, dass der Notar weder eine rechtliche, geschweige denn wirtschaftliche Prüfung übernimmt. Dessen Aufgabe ist lediglich die Beurkundung des Vertrages, was von vielen ggf. trotz Hinweis im Vertrag nicht zur Kenntnis genommen wird.
Sie haben eine Immobilie.
Ich helfe Ihnen rund um Ihre Immobilie und zwar im - Baurecht BauGB, BauNo - Kaufrecht, BGB - Mietrecht, BGB - Nachbarrecht, NachbarR BW - Pachtrecht, BGB - Wohnungseigentumsrecht, WEG
Für - Architekten - Bauherren - Bauträger - Handswerksbetriebe
Sie sind Bauträger oder Architekt und kommen bei Ihrer Tätigkeit häufiger mit unseriösen oder schlampigen Handwerkern in Berührung? Oder betreiben Sie einen mittelständischen oder kleinen Handwerksbetrieb und sehen sich immer häufiger unberechtigten Abzügen Ihrer Auftraggeber gegenüber? Vielleicht wünschen Sie auch einfach nur die Überprüfung Ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen anhand der aktuellen Rechtsprechung? Oder Sie sind Bauherr und fühlen sich durch die Vorgaben des Gesetzgebers überfordert?
Für - Käufer - Eigentümer - Vermieter - Erben - Mieter - Architekten - Bauträger
Käufern bin ich bei der Prüfung Ihrer Kaufverträge und Darlehensverträge behilfe. Eigentümern helfe ich Ihren Immobilienbestand auf Dauer zu sichern und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Vermieter bin ich bei der Durchsetzung Ihrer Mietzinsansprüche und Prüfung Ihrer Mietverträge behilflich. Mieter helfe ich unberechtigte Kündigungen des Mietverhältnisses abzuwehr.
Vermieter:
Sie sind Vermieter von Gewerbeflächen und benötigen dringend einen Spezialisten, der die von Ihnen verwendeten Mietverträge überprüft? Oder Sie sind als Vermieter eines Mehrfamilienhauses mal wieder einem Mietnomaden aufgesessen und wollen nunmehr wissen, ob die von Ihnen ausgesprochene Kündigung wirksam ist? Ihre Mieter machen eine Mietminderung geltend, weil im Nachbarhaus mal wieder eine Riesenparty gefeiert wurde?
Mieter:
Sie sind Mieter einer Wohnung und benötigen dringend kompetenten Rat und fachliche Vertretung, weil Ihr Vermieter den Mietvertrag gekündigt hat oder die Mietwohnung Mängel aufweist, wie z.B. undichte Fenster, Schimmelbildung, defekte Heizung, usw.
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Meine Leistungen
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Rechtsanwalt Wolfgang Schiebel
Meine Erfahrung und meine Kenntnisse werden Sie vor nachteiligen Verträgen und finanziellen Verlusten schützen. Auf Wunsch empfehle ich Ihnen gerne einen Notar meines Vertrauens. Übrigens: Sie sind nicht an einen bestimmten Notar gebunden. Sie können sich den Notar ihres Vertrauens frei auswählen. Rechtsanwalt Schiebel ist in diesem Tätigkeitsschwerpunkt Rund um Ihre Immobilie für Sie tätig.
Vom Kauf über den Bestand bis zum Verkauf, bzw. Rückabwicklung bin ich Ihnen behilflich Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.
* Prüfung Ihres Immobilien-Kaufvertrages * Abwehr nachbarrechtlicher Störungen * Durchführung von Räumungsklagen * Abwehr unberechtigter Mieterhöhung, usw.
Weitere Experten für Baurecht finden Sie auch bei HOAI.DE
Als Rechtsanwalt mit Ausbildung zum Dipl. Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann kann ich Ihre Verträge, d.h. - Kaufvertrag über die Immobilien - Darlehensvertrag über die Finanzierung prüfen, damit Sie später vor bösen Überraschungen verschont bleiben.
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Informationen
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Notar Regelmäßig wird der Notar vom Verkäufer beauftragt. Der Verkäufer kann dem Notar Weisungen für die Ausgestaltung des Kaufvertrages erteilen. In der Regel weist der Notar in dem notariellen Kaufvertrag ausdrücklich darauf hin, dass es eine Angelegenheit der jeweiligen Partei ist, sich über die rechtlichen und / oder steuerrechtlichen Auswirkungen beraten zu lassen.
Der Notar selbst führt keine Beratungen durch! Es ist auch nicht Aufgabe des Notars die Parteien zu beraten.
Deshalb empfehle ich zwingend vor Abschluss eines notariellen Vertrages sich anwaltlich beraten zu lassen. Die anwaltiche Beratung kostet einen Bruchteil dessen, wenn die Vertragsabwicklung später scheitert oder noch weitere Zahlungen sich anschliessen.
Nachbarrechtliche Einwendungen sind innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Angrenzerbenachrichtigung zu erheben. Deshalb unverzüglich eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, wenn die Stadt/Gemeinde Sie vom Bauvorhaben Ihres Nachbarn unterrichtet.
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Achtung: Maklerfalle
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Stellen Sie sich vor:
Sie sind Eigentümer einer Immobilie und wollen diese verkaufen. Weil Sie über keine Erfahrungen über den Verkauf von Immobilien besitzen, beauftragen Sie einen Makler und übergeben diesem sämtliche in ihrem Besitz befindlichen Unterlagen, wie eigener Kaufvertrag, Baupläne, usw..
In eigener Verantwortung soll und hat der Makler u.a. die Wohnfläche mit 100 qm ermittelt und sein Verkaufsexpose erstellt, ohne dass dieses Ihnen zur Kenntnis gebracht worden ist. Sie schliessen mit dem Makler einen Maklerauftrag mit dem Inhalt Verkauf einer Immobilie über 100 qm. Der Makler verkauft Ihre Immobilie und Sie bezahlen die Maklerprovision. Im notariellen Kaufvertrag haben Sie eine Garantie für eine bestimmte Wohnfläche ausgeschlossen. Sie denken alles ist perfekt. Aber Achtung:
10 Monate nach Abschluss des Kaufvertrages meldet sich der Käufer bei Ihnen und verlangt eine Kaufpreisminderung von 20 Prozent, weil seine jetzt vorgenommene Wohnflächenberechnung ergibt, dass die Wohnfläche nur 80 qm beträgt.
Sie denken: Kann er nicht, da im notariellen Kaufvertrag die Haftung für eine bestimme Wohnfläche ausgeschlossen ist. Aber Achtung:
Nach neuerer Rechtssprechung kann das Verhalten des Maklers dem Verkäufer zurechnet werden, wenn dieser die gesamten Verkaufsmodalitäten übernommen hat. Nach dieser Rechtssprechung ist der Makler als Ihr Erfüllungsgehilfe beim Verkauf aufgetreten. D.h. Sie haften für ein mögliches Fehlverhalten des Maklers persönlich, auch wenn Sie hiervon keinerlei Kenntnis haben !!
Um dies zu vermeiden, müssen Sie die wesentlichen Verkaufsmodalitäten persönlich mit dem Käufer führen und die Tätigkeit des Maklers auf reine Maklerdienste beschränken!!
Ich empfehle daher vor Unterzeichnung des Maklervertrages und einen anschließenden Kaufvertrag anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Die anwaltliche Hilfe kostet zwar Geld aber nur so bleiben Sie vor Überraschungen geschützt und vermeiden Kaufpreiserstattungen in 5 bis 6-stelliger Höhe oder gar eine Rückabwicklung!!
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Rechtsschutzversicherungen für Vermieter
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Sie sind Eigentümer einer vermieteten Wohnung oder eines Wohngebäudes und wollen sich gegen die Prozessrisiken wegen möglichen Streitigkeiten mit Ihren Mietern versichern?
Die Rechtsschutzversicherer berechnen das versicherte Risiko nach dem jährlichen Mieteinnahmen. Als Entscheidungshilfe geben ich Ihnen nachfolgend die üblichen Prämiensätze bekannt:
1. ohne Selbstbeteiligung 7% Prozent der Mieteinnahmen 2. mit 150,00 € Selbstbeteiligung 5% Prozent der Mieteinnahmen 3. mit 300,00 € Selbstbeteiligung 4% Prozent der Mieteinnahmen.
Beispiel: Für die von Ihnen vermietete Wohnung erhalten Sie monatlich 500,00 € Mieteinnahmen. Die jährlichen Mieteinnahmen betragen somit 6.000,00 €. Wenn Sie sich nun für eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung entscheiden, beträgt die jährliche Versicherungsprämie 7% aus 6.000,00 € = 420,00 €
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Entscheidungen zum Bau- Miet- und Pachtrecht
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Entscheidungen zum Bau- Miet- und Pachtrecht Rechtsgrundlage Leitsatz Entscheidung Empfehlung Urteil und Fundstelle Mietrecht Hälftige Anrechnung von Dachterassenflächen Die Ermittlung der Wohnungsfläche richtet sich - wenn die Parteien nichts anderes vereinbart haben oder eine andere Berechnungsweise ortsüblich ist, nach den für preisgebunden Wohnraum maßgeblichen Bestimmungen. Nach den Flächenermittlungen der II. BerechnungsVO können Grundflächen von Balkonen, Loggien, Dachgärten und gedeckten Freisitzen bis zur Hälfte angerechnet werden. NJW 2295,2009; BGH Urt. v. 22.4.2009 - VIII-ZR86/08 Pachtrecht Abrechnungsausschlussfrist für Nebenkosten auch bei Gewerberaum Nach einer Entscheidung des LG Darmstadt soll die Ausschlussfrist für die Abrechnung der Nebenkosten nicht nur im Mietrecht, sondern auch im gewerblichen Pachtrecht gelten. Da der BGH bislang über diese Rechtsfrage nicht entschieden hat, ist Verpächtern bei Vermeidung von Rechtsnachteilen zu empfehlen die Ausschlußfristen für die Nebenkostenabrechnung des privaten Mietrechts zu beachten. NJW Spezial, 2009, 499; Urt. des LG Darmstadt vom 12.12.2008 - 6 S 182/08.
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