Insolvenzrecht

Ich berate und vertrete Gläubiger und Schuldner im Insolvenzverfahren. Das Verbraucher-Insolvenzverfahren ermöglicht Privatpersonen nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode von 6 Jahren eine schuldenfreie Zukunft.


Meine Leistung

Ich helfe Unternehmen und Unternehmern

- die drohende Insolvenz
- durch Sanierung abzuwenden oder
- durch ein geordnetes Insolvenzverfahren überlebensfähige Teile des Unternhmens zu erhalten.


Verbrauchern bin ich bei der Durchführung des Verbraucher-Insolvenzverfahrens behilflich. Bei Vermögenslosigkeit gewährt Ihnen Ihr zuständiges Amtsgericht auf Antrag für eine anwaltliche Beratung - Beratungshilfe -.


Informationen

Sie sollten sich vor drohender Insolvenz eine Beratung von mir in Anspruch nehmen.


Entscheidungen

Hier folgen in Kürze ausgewählte Entscheidungen zum Insolvenzrecht.


(C) 2011 - Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken