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Ich berate und vertrete Gläubiger und Schuldner im Insolvenzverfahren. Das Verbraucher-Insolvenzverfahren ermöglicht Privatpersonen nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode von 6 Jahren eine schuldenfreie Zukunft.
Ich helfe Unternehmen und Unternehmern
- die drohende Insolvenz
- durch Sanierung abzuwenden oder
- durch ein geordnetes Insolvenzverfahren überlebensfähige Teile des Unternhmens zu erhalten.
Verbrauchern bin ich bei der Durchführung des Verbraucher-Insolvenzverfahrens behilflich. Bei Vermögenslosigkeit gewährt Ihnen Ihr zuständiges Amtsgericht auf Antrag für eine anwaltliche Beratung - Beratungshilfe -.
Sie sollten sich vor drohender Insolvenz eine Beratung von mir in Anspruch nehmen.
Hier folgen in Kürze ausgewählte Entscheidungen zum Insolvenzrecht.