Sie sind hier: Steuerrecht
Zurück zu: Schwerpunkte
Allgemein:
Kontakt
Datenschutz
Impressum
Unternehmer und Privatpersonen bin ich bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Verpflichtungen behilflich.
Ich erstelle Ihre Steuererklärungen, prüfe Ihre Steuerbescheide, erhebe ggf. Rechtsmittel.
Für Unternehmer übernimmt meine Kanzlei die gesamte Buchhaltung, Lohnbuchhaltung, Erstellung von Jahresabschlüssen und Einnahme-Überschussrechnungen.
Im gesamten Steuerrecht und der Steuerberatung arbeiten wir mit der
AdvoTax Steuerberatungsgesellschaft mbH Stuttgart - Rottenburg
zusammen.
Steuerrecht | Leitsatz | Entscheidung | Empfehlung | Fundstelle |
§ 8 Abs. 2 S. 2 E StG | Keine 1%-Regelung für Opel Combo (Kastenwagen) | Ein Fahrzeug, das auf Grund seiner objektiven Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise so gut wie ausschließlich nur zur Beförderung von Gütern bestimmt ist, unterfällt nicht der 1%-Regelung des § 8 II 2 EStG. | Prüfen Sie Ihre Steuerbescheide, ob die Finanzbehörde für Ihre Betriebsfahrzeuge, welche der Güterbeförderung dienen Ihnen einen Privatanteil von 1% der Anschaffungskosten belastet. | NJW 2009, 2480; BFH Urt. v. 18.12.2008 |