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KOSTEN |
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Guter Rat ist preiswert,
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langjährige Prozesse können teuer werden.
Rechtsanwalt Wolfgang Schiebel ist stets bemüht, seinen Mandanten Spitzenleistungen zu einem vernünftigen Preis anzubieten. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute anwaltliche Beratung nicht unerschwinglich sein.
Grundsätzlich berechne ich die anfallenden Gebühren nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).
Die anfallenden Kosten habe ich im folgenden für Sie zusammengestellt:
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Erstberatung & außergerichtliche Beratung
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Seit dem 01.07.2006 sind die früher im RVG geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung ersatzlos entfallen. Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten, für Ihre Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit Ihren Auftraggebern zu treffen.
Vorsorgliche Beratung mit Vorauskasse
Rechtsanwalt Wolfgang Schiebel verlangt für ein Erstberatungsgespräch bei Vorauskasse pauschal 119,- € inklusive MwSt., sofern Sie die Beratung 1 Monat Tage vor dem Beratungstermin vereinbart und bezahlt haben. Das Beratungshonorar wird per Lastschrift eingezogen. Eine Anrechnung auf eine mögliche spätere Vertretung ist ausgeschlossen.
Erstberatung mit Gebührenanrechnung, d.h. kostenlose Erstberatung für Sie:
Wenn Sie mit mir eine Vergütungsvereinbarung über eine 1,0 Rat, Auskunftsgebühr aus dem Gegenstandswert abschliessen, wird dieser Betrag vollständig auf die anschließende Geschäftsgebühr angerechnet, sodass die Erstberatung für Sie kostenlos war. Bei einem Gegenstandswert von über 2.000,00 € berechne ich für Verbraucher höchstens 190,00 € Erstberatungsgebühr, zuzüglich 20,00 € Auslagen, zuzüglich 39,90 € Umsatzsteuer, höchstens also insgesamt 249,90 €. Dieser Betrag wird bei Mandatserteilung vollständig angerechnet. Die Beratungsgebühren für Unternehmer richten sich ausschließlich nach dem Gegenstandswert ohne Beschränkung. Ich nenne Ihnen gerne die anfallenden Gebühren für Ihren konkreten Rechtsfall.
Zeitgebühren
Durch eine Honorarvereinbarung über Zeitgebühren berechne ich gerne die anfallenden, außergerichtlichen Kosten nach der Bearbeitungszeit des Rechtsanwalts. Die Abrechnung erfolgt im 6 Minuten Takt. Je 6 Minuten Rechtsanwaltsarbeit werden 30,00 €/brutto (inklusive Umsatzsteuer) berechnet.
Soll ich darüberhinaus weitere außergerichtliche Beratungstätigkeiten, wie etwa die Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich der Rechtslage, für Sie übernehmen, beläuft sich mein Stundenhonorar ebenfalls auf 300,00 €/brutto (inklusive Umsatzsteuer). Ihr Vorteil hierbei: Sie erhalten von mir eine minutengenaue Abrechnung, auf der Sie jede meiner Tätigkeiten genau nachvollziehen können.
Selbstverständlich weise ich Sie auch bei anderen als Beratungstätigkeiten auf die Möglichkeit eines Stundenhonorares hin, wenn ich dies für empfehlenswert halte.
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weitere Gebühren
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In den übrigen Fällen rechne ich meine Gebühren jedoch nach den Gebührentatbeständen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Die hierbei entstehenden Gebühren sind regelmäßig streitwertabhängig.
Unter Eingabe des Streitwertes können Sie die voraussichtlichen Anwaltskosten hier berechnen lassen.
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Druckbare Version
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