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FAMILIENRECHT
 

Im Familienrecht bin ich bei der Durchführung von Ehescheidungen, bei Unternehmern unter Beachtung des Bestandes des Unternehmens, behiflich.
Schenkungsverträge unter Familienangehörigien müssen nicht immer vorteilhaft sein, deshalb vorher prüfen lassen.

Aus meiner Beratungspraxis:
Die Eltern haben ihrem Sohn eine Eigentumswohnung geschenkt. Gleichzeitig hat der Sohn mit den Eltern einen Darlehensvertrag abgeschlossen um den Kaufpreis zu bezahlen. Mündlich haben die Parteien vereinbart, dass der Sohn und die Eltern jeweils die Hälfte
der Darlehenstilgung übernehmen. Nach 7 Jahren bezahlen die Eltern ihren Anteil nicht weiter. Es stellt sich heraus, dass die Eigentumswohnung zu
teuer gekauft wurde. Als Rentner verfügen die Eltern über kein weiteres Vermögen und die Rente übersteigt den Pfändungsbetrag nicht. Der Sohn wird nun von der Bank vollständig in Anspruch genommen. Da der Verkehrswert der "geschenkten" Wohnung nicht einmal den noch fälligen Darlehensbetrag erreicht, hat der Sohn rechnerisch ein Verlustgeschäft getätigt.
Deshalb: Vorher beraten lassen!
Eine Erstberatung kostet Sie maximal 249,90 €.
Eine schlechte Schenkung oder schlechter Immobilienerwerb kann Sie wirtschaftlich ruinieren.
Besser 249,90 € investieren, als wirtschaftlich runiert zu sein.




 

Meine Leistung

Ich bin bemüht eine gütliche Auseinandersetzung anstreben, da dies für beide Parteien psychisch, wirtschaftlich und rechtlich erstrebenswert ist.

* Durchführung von Ehescheidungen
* Erstellung von Eheverträgen, Gütervereinbarungen
* Durchsetzung Ihres Erbanspruchs




Informationen

Vor drohender Ehescheidung eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, damit erörtert werden kann, wie Sie diese am wirtschaftlich sinnvollsten überstehen.

Aus meiner Praxis:
Der Anwalt der Gegenseite hat seiner Mandantin dargelegt, dass die Parteien 3 Häuser nicht aufteilen können, weshalb vorab Eigentumswohnungen zu bilden sind. Mir und meinem Mandanten ist es gelungen die Nochehefrau von diesen äußerst teueren Vorhaben abzubringen. Letztlich hat die Gegenseite den Anwalt gewechselt und es gelang eine einvernehmliche Ehescheidung mit Folgesachen herbeizuführen.




Entscheidungen

Hier folgen in Kürze ausgewählte Entscheidungen zum Familienrecht.




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