§ 8 Abs. 2 S. 2 E StG |
Keine 1%-Regelung für Opel Combo (Kastenwagen) |
Ein Fahrzeug, das auf Grund seiner objektiven Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise so gut wie ausschließlich nur zur Beförderung von Gütern bestimmt ist, unterfällt nicht der 1%-Regelung des § 8 II 2 EStG. |
Prüfen Sie Ihre Steuerbescheide, ob die Finanzbehörde für Ihre Betriebsfahrzeuge, welche der Güterbeförderung dienen Ihnen einen Privatanteil von 1% der Anschaffungskosten belastet. |
NJW 2009, 2480; BFH Urt. v. 18.12.2008 |