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INSOLVENZRECHT |
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Ich berate und vertrete Gläubiger und Schuldner im Insolvenzverfahren. Das Verbraucher-Insolvenzverfahren ermöglicht Privatpersonen nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode von 6 Jahren eine schuldenfreie Zukunft.
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Meine Leistung
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Ich helfe Unternehmen und Unternehmern
- die drohende Insolvenz - durch Sanierung abzuwenden oder - durch ein geordnetes Insolvenzverfahren überlebensfähige Teile des Unternhmens zu erhalten.
Verbrauchern bin ich bei der Durchführung des Verbraucher-Insolvenzverfahrens behilflich. Bei Vermögenslosigkeit gewährt Ihnen Ihr zuständiges Amtsgericht auf Antrag für eine anwaltliche Beratung - Beratungshilfe -.
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Informationen
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Sie sollten sich vor drohender Insolvenz eine Beratung von mir in Anspruch nehmen.
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Entscheidungen
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Hier folgen in Kürze ausgewählte Entscheidungen zum Insolvenzrecht.
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Druckbare Version
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